In den Landbezirken ist weder das
Recht für von Scheidung betroffenen Kindern noch für ihre Väter
angekommen. Ab Januar tritt das aktuelle Kindes-/Elternrecht in
Kraft. Im Kanton Freiburg foutieren sich die Verantwortlichen darum.
Denn eigentlich ist niemand verantwortlich, denn das Kinder- und
Besuchsrecht wird wie der Schwarze Peter zwischen den Direktionen für
Gesundheit und Soziales, der Justiz und der Bildung/Erziehung hin und
her geschoben.
Mit fiesen Tricks bedient ein alternder
Murtener Scheidungsanwalt seine Klientel. Seine bewährte und
wirksame Strategie besteht in der Vereitelung des Besuchsrechts. Das
Besuchsrecht für geschiedene Väter und ihre Kinder ist zwar
sakrosankt, gilt als Grundrecht und wird auch vom Bundesgericht in
Urteilen bestätigt. Das kümmert allerdings im Kanton Freiburg
niemanden, obschon eine grossmaulige Homepage den Kinderschutz
angeblich hochhält.
Wer vom Jugendamt in diesbezüglichen
Meinungsverschiedenheiten eine korrekte Beurteilung oder gar Recht
erwartet, wird enttäuscht, besagter Rechtsanwalt hat nämlich die
Mitarbeiterinnen dieser Amtsstelle fest im Griff. Möglicherweise
weil er früher als Politiker auch der Justiz-Kommission angehörte
und in dieser Eigenschaft auf ihre Qualifikationen und
Besoldungseinstufungen Einfluss nehmen konnte (und vielleicht immer
noch nimmt). Sie werden also nichts gegen seinen Willen entscheiden.
Mit der zunehmenden Scheidungsrate
werden mehr und mehr auch Einwohner des Kantons Freiburg, und ihre
betroffenen Kinder vom Jugendamt "begleitet". In den
jeweiligen (Scheidungs-)Urteilen wird Kindern und Eltern eine
Beistandschaft zugewiesen, deren Hauptaufgabe in der Durchsetzung des
Besuchsrechts bestünde.
Will nun eine geschiedene Frau mehr aus
ihrem "Ex" herausholen oder hat sie noch eine Rechnung
offen, lässt sie ganz einfach den Besuchstag oder die Ferien
platzen. Sucht nun der geprellte Vater Recht beim Jugendamt, wird ihm
mit sofortiger Wirkung das Besuchs- und Ferienrecht für längere
Zeit suspendiert. Dies erfordert freilich einen bestätigenden
Entscheid des Friedensgerichts. Dabei handelt es sich bekanntlich um
ein Laiengericht, das den Fehlentscheid aus Kompetenzmangel nicht
bemerkt und eben bestätigt.
Nun wird der gewiefte Scheidungsanwalt
aktiv und verlangt bei der Gerichtsinstanz, welche die Scheidung
vollzogen hatte, eine Heraufsetzung des Alimentenbetrags mit der
Begründung, der Kindsvater, der in der Regel aufs Existenzminimum
gesetzt ist, übe das Besuchsrecht freiwillig nicht aus, es könne
ihm daher höhere (Frauen)Alimenten zugemutet werden.
Selbstverständlich wird dem Rechtsanwalt von keiner Seite
widersprochen, weil anscheinend die entsprechenden Mitarbeiter/innen
des Jugendamts und des Friedengerichts entweder nicht über die
erforderlichen juristische Kompetenzen verfügen oder auf irgend eine
Weise davon Verteile ergattern können.
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