Das Baselbieter Kantonsgericht kippt einen Entscheid der
Vormundschaftsbehörde zugunsten eines Vaters. Der Kampf um seinen Sohn
ist damit aber noch längst nicht ausgestanden.
Vater sieht seinen Sohn in zwei (2) Jahren zwei (2))mal
Dieser Fall zeigt einmal mehr, dass die so genannten Fachbehörden, KESB, welche die früheren Vormundschaftsbehörden abgelöst haben, die Umsetzung des Kinder- und Erwachsenenschutzrechts (KESR) vernachlässigen, wenn nicht gar hintertreiben. Ihre Arbeitshaltung ist durchaus mit jener vergleichbar, die bis in die 70er Jahre zum "Verdingkinder.-Skandal" geführt hat. Sich selbst überschätzende Behördenmitglieder erliessen Verfügungen für die sich heute die Kantone entschuldigen. Den betroffenen Kindern wurde die Jugend gestohlen und zerstört; viele leiden noch als Senioren darunter.
Wenn die (im geschilderten Fall Gelterkinder) Fachbehörde den Fall seriös abgeklärt und beurteilt hätte statt "durch alle Böden" den Fehlentscheid zu verteidigen, wäre den Betroffenen viel Leid und Ärger erspart geblieben. Aber was soll's? Die SID ist nicht auf die Aufsichtsbeschwerde eingetreten; hat keine Pflichtverletzung der Behörde und seines Leiters festgestellt. Wie sollte sie auch. Auf der Homepage des KESB ist der Kinderschutz ("under construction") nicht existent. Hat jemand eine Vorstellung von Kinderschutz und von den Bedürfnissen von Kindern in Trennungs-und Scheidungsverhältnissen?
Der Leiter Reinhard Studer berichtet, dass zehn von 500 Entscheiden gerichtlich anhängig gemacht wurden. In diesen Fällen wurden Kinder (die sich nicht wehren können) um den Kontakt zu einem Elternteil (und den jeweililgen Grosseltern) geprellt. Studer und seine Behördenmitarbeiter/innen mögen juristisch korrekt entschieden haben, menschlich und moralisch sind die Vesager/innen.
Nach meinem Dafürhalten sollten sie fristlos und ohne Salärfortzahlung aus dem Amt entfernt werden
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