Das KESG (Kinder-und Erwachsenenschutz Gesetz) im Kanton Freiburg ist
im Grossen und Ganzen identisch mit dem in Verruf geratenen,
hundertjährigen Vormundschaftsgesetz. Seine Handhabung und
Umsetzung machte beispielsweise Heimkinderskandale wie etwa in St.
François, Courtepin möglich. Die Einführung des KESG 2013 hätte solche Vorkommnisse verhindern sollen. Sie haben es nicht! Dafür
gibt es verschiedene Gründe.
Einer davon ist die Verschonung des Jugendamts vor Weiterbildung und Reformen, wie die von der Direktion für Gesundheit und Soziales jährlich veröffentlichtenTätigkeitsberichte zeigen. Sie legen weder Rechenschaft über die verhängten Massnahmen ab noch können sie irgendwelche Erfolge ausweisen. Das kommt natürlich nicht von ungefähr.
Das Amt wird vom stadtbekannten sympathischen Freiburger
Bonvivant Stéphane Quéru geleitet. Von Leiten kann allerdings keine
Rede sein. Das ist seine Sache nicht.Einer davon ist die Verschonung des Jugendamts vor Weiterbildung und Reformen, wie die von der Direktion für Gesundheit und Soziales jährlich veröffentlichtenTätigkeitsberichte zeigen. Sie legen weder Rechenschaft über die verhängten Massnahmen ab noch können sie irgendwelche Erfolge ausweisen. Das kommt natürlich nicht von ungefähr.
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Stèphane Quéru |
Verglichen mit einem Fuhrmann,
lasst er die Zügel offensichtlich schleifen und ein Peitschenknall
ist nie zu vernehmen. Laisser faire, laisser passer, Das gefällt
natürlich seinen untergebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Jede/r macht was er will, keine/tut was er sie soll. Sie nutzen ihren
Gestaltungsfreiraum nach Kräften aus. Das betrifft nicht nur ihre so
genannt fachlichen Entscheide — fachliche Kompetenz ist oft nicht
zu erkennen — und verordnete Interventionen, sondern auch die
Arbeitshaltung. Sie ist für die betroffenen Nutzer des Jugendamts
entscheidend. Es kann also nicht überraschen, dass im
Tätigkeitsbericht festgehalten wird
„dass die Akteurinnen und Akteure der Staatsdienste in diesen Konflikten oft angegriffen werden, während sie eigentlich die Kinder beschützen sollten“.
Dass geprellte,
verärgerte, gebashte, verleumdete, hintergangene „Klilenten“ –
meistens handelt es sich um die besuchsberechtigten,
getrennt lebenden/geschiedenen Väter ihrer Mündel – sich ärgern ist nicht
abwegig. Und dass sie beispielsweise eine Wohnungsinspektion als Schikane
empfinden, ist nachvollziehbar. A propos Wohungsinspektion: Wenn
diese in einem andern Kanton durchgeführt werden soll, beauftragt
man nicht etwa die „einheimischen Amtskollegin“ damit, man fährt
selbst meilenweit und stundenlang dorthin. Und zwar nicht mit dem
öffentlichen Verkehrsmuttel, sondern mit dem eigenen fahrbaren
Untersatz; so kann man auch die Kilometer-Entschädigung geltend
machen. Dass die unfreiwilligen Nutzer darüber hinaus noch als
Kunden bezeichnet werden, ist in der Wahrnehmung nur zynisch.
Organisationsrechtlich
gesehen, kann die KESB â la frybourgoise für eine Fehlkonstruktion
gehalten werden. Der Freiraum für die Ausarbeitung der
Interventionen kann gewissernassen als rechtsfreien Raum bezeichnet
werden, zumindest aber als führungslosen: Das Amt ist administrativ
der Direktion für Gesundheit und Soziales unterstellt, manche
Interventionen betreffen allerdings die Hoheit von Schule und
Bildung, manche wie das als KESB(-Spruchkörper) fungierenden
Friedensgericht ist im Moitié-Moitié-Kanton eine Gerichtsbarkeit
und untersteht der Judikative. Aber eigentlich verantwortlich für
das Jugendamt und seine Arbeitsweise fühlt sich niemand. Darum ist
es für die betroffenen Erwachsenen auch schwierig, sich irgendwo
Gehör zu verschaffen; von unmündigen Kindern ganz zu schweigen.
Wenn sie beispielsweise durch die Suspendierung des Besuchs- und Ferienrechts zum getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteil um den
Kontakt zu diesem geprellt werden, hilft ihnen niemand. Im Gegenteil.
Weil es den Akteurinnen des Staatsdienstes an Fachkompetenz mangelt,
in einer sauber geführten Anhörung, eine Instrumentalisierung zu
erkennen, werden sie schamlos und ungehindert als Waffe gegen den
besuchsberechtigten Elternteil benutzt. Die Akteure des
Staatsdienstes, die Angehörigen der KESB und Anwälte ohne
Berufsethos sehen tatenlos zu.
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