Seit bald zwanzig Jahren wird an der
Revision des "Vormundschaftsrecht" gewerkelt. Auf Neujahr
wird es als neues "Erwachsenen-und KIndesrecht" in Kraft
gesetzt. Ziel ist die Professionaliserung der Mandatsträgerinnen.
Was immer das auch heissen mag, es wirkt wie Schaumschlägerei. Das
Vormundschaftsrecht ist von Alters her von Skandalen wie das Verdingkinderwesen
gekennzeichnet. Und die angestrebte so genannte Professionalisierung
verspricht kaum Verbesserungen. Auch nicht hinsichtlich der
Verbeiständung von Scheidungskindern — wohl das am häufigsten
sichtbare Mandat.
Kein Wunder werden die Organisationen
von Scheidungsväter zur Zeit aktiv und machen wie etwa in der
Basellandschaftlichen Zeitung auf eines ihren Anliegen aufmerksam:
Besuchsrechtsabsetzung und Entfremdung der Kinder.