Sehr
geehrte Frau Schneider,
Es
ehrt Sie, dass Sie die Wiedergutmachungs-Initiative des
Schweizerischen Beobachters unterstützen und sich in der Ausgabe vom
4. April mit folgenden Worten zitieren lassen: "Fürsorgerische
Zwangsmassnamen und Fremdplatzierungen haben das Leben der
Betroffenen gezeichnet. Begegnen wir ihnen heute mit Respekt und
nehmen wir Ihre Anliegen ernst." Ich hoffe, dass diese warmen
Worte viele stimmberechtigte Freiburgerinnen und Freiburger anregen,
die Initiative unterzeichnen.
![](https://blogger.googleusercontent.com/img/b/R29vZ2xl/AVvXsEhQ_IGJ-avtOMK5YH_QoQx82Bb5m6WwqTW9axHR_tXnaxPezjKCdUrYIv3HFraUQgfz3dZtM-1gIFRMUnmZFv089wB7nRCEYH-p259jMGKQvIoBucUn2JmUB1rKrfJj9J3PPi6pLgEJRgdh/s1600/ursulaschneider.jpg)
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Illustration aus dem BEOBACHTER: Weggenommen und versorgt |
Das
hat im Kanton Freiburg gewissermassen Tradition.
Vor rund einem Jahr hat eine Gymnasiastin im Rahmen ihrer Maturarbeit die Zustände im früheren Kinderheim St-François von Courtepin aufgedeckt. Ihre Schilderungen wurden teilweise in den Freiburger Nachrichten veröffentlicht und haben wie die Zeitung feststellte, "hohe Wellen geworfen". Die Empörung hat sich aber weniger gegen die Zustände im Heim als gegen die Verfasserin (Netzbeschmutzung) gerichtet. Und flugs hatte die Zeitung einen Historiker zur Hand, der die Missstände in den Kontext der 1960er Jahre im ländlichen Courtepin zu stellen, sprich unter den Teppich zu wischen hatte.
Am 16. April 2013 hat sich FN-Chefredaktor, Christoph Nussbaumer, in einem Leitartikel zur Angelegenheit geäussert und vollmundig versprochen: "Auch der Kanton Freiburg muss früher begangenes Unrecht konsequent aufarbeiten." Seitdem ist diesbezüglich nichts geschehen.
Vor rund einem Jahr hat eine Gymnasiastin im Rahmen ihrer Maturarbeit die Zustände im früheren Kinderheim St-François von Courtepin aufgedeckt. Ihre Schilderungen wurden teilweise in den Freiburger Nachrichten veröffentlicht und haben wie die Zeitung feststellte, "hohe Wellen geworfen". Die Empörung hat sich aber weniger gegen die Zustände im Heim als gegen die Verfasserin (Netzbeschmutzung) gerichtet. Und flugs hatte die Zeitung einen Historiker zur Hand, der die Missstände in den Kontext der 1960er Jahre im ländlichen Courtepin zu stellen, sprich unter den Teppich zu wischen hatte.
Am 16. April 2013 hat sich FN-Chefredaktor, Christoph Nussbaumer, in einem Leitartikel zur Angelegenheit geäussert und vollmundig versprochen: "Auch der Kanton Freiburg muss früher begangenes Unrecht konsequent aufarbeiten." Seitdem ist diesbezüglich nichts geschehen.
Zuvor,
am 11. Januar, verkündete namens des Staatsrates, Erwin Jutzet, die
Inkraftsetzung des neuen KES-Gesetzes und kommentierte: "Das
starre, alte Vormundschaftsrecht aus den Anfängen des 20.
Jahrhunderts gehört nun endgültig der Vergangenheit an."
Und er flunkerte, dass das Personal der Behörde nun eben mit
ausgewiesenen Fachleuten professionlisiert sei.
Als "betroffener Grossvater" und Citoyen dieses Landes halte ich dieses Gesetz und seine Umsetzung (vor allem im Kanton Freiburg) für eine Fehlkonstruktion und für gescheitert und die Behauptung von Professionalisierung mit Fachleuten für eine Schönrederei. Dies habe ich mit Schreiben vom 25. Juni an Jutzet dargelegt und am 5. Juli) folgende Antwort bekommen: "Aufgrund der Gewaltentrennung (Exekutive/Judikative) kann ich mich nicht mit Ihrem Anliegen befassen."
Als "betroffener Grossvater" und Citoyen dieses Landes halte ich dieses Gesetz und seine Umsetzung (vor allem im Kanton Freiburg) für eine Fehlkonstruktion und für gescheitert und die Behauptung von Professionalisierung mit Fachleuten für eine Schönrederei. Dies habe ich mit Schreiben vom 25. Juni an Jutzet dargelegt und am 5. Juli) folgende Antwort bekommen: "Aufgrund der Gewaltentrennung (Exekutive/Judikative) kann ich mich nicht mit Ihrem Anliegen befassen."
Das
ist eine Antwort.
Von der angesprochenen KESB, dem Jugendamt (Perolles 24) bekommt man üblicherweise keine. Das wirft ein bemerkenswertes (=das muss man sich merken) Licht auf die Mitarbeitenden dieser Behörde — eine Arbeitshaltung die in privaten Unternehmen undenkbar wäre. Dazu gehört, dass E-Mails nicht beantwortet werden, sich Mandatsträger/innen (Fachfrauen für Kinderschutz) am Telefon verleugnen lassen und versprochene telefonische Rückrufe nicht ausführen.
Von der angesprochenen KESB, dem Jugendamt (Perolles 24) bekommt man üblicherweise keine. Das wirft ein bemerkenswertes (=das muss man sich merken) Licht auf die Mitarbeitenden dieser Behörde — eine Arbeitshaltung die in privaten Unternehmen undenkbar wäre. Dazu gehört, dass E-Mails nicht beantwortet werden, sich Mandatsträger/innen (Fachfrauen für Kinderschutz) am Telefon verleugnen lassen und versprochene telefonische Rückrufe nicht ausführen.
Grundsätzlich
ist es unter anderem die Aufgabe des Jugendamtes (JA), also der KESB,
die Bedürfnisse und Interessen von Kindern aus Trennungs- und
Scheidungsverhältnissen festzustellen und durchzusetzen. Bei
der hohen Scheidungsrate betrifft es (schätzungsweise) laut
Jugendamts-Sektorleiter Gilbert Biellmann rund 1000 Kinder und
Jugendliche.
Sie haben Anspruch unter anderem auf regelmässigen Kontakt mit beiden Elternteilen. Das ist auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt, auf die sich auch die Internet-Seite des Jugendamts (http://www.fr.ch/sej/de/pub/index.cfm) bezieht. Die Aufträge, Mandate genannt, werden dem Amt bei Trennungsvereinbarungen zugewiesen und mit dem Scheidungsurteilen betätigt. Zum korrekten Verhalten der Scheidenden gibt das JA eine Wegleitung ab. Wenn dieser nicht nachgelebt wird, hat dies zunächst für die scheidenden Eltern keine Folgen.
Sie haben Anspruch unter anderem auf regelmässigen Kontakt mit beiden Elternteilen. Das ist auch von der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannt, auf die sich auch die Internet-Seite des Jugendamts (http://www.fr.ch/sej/de/pub/index.cfm) bezieht. Die Aufträge, Mandate genannt, werden dem Amt bei Trennungsvereinbarungen zugewiesen und mit dem Scheidungsurteilen betätigt. Zum korrekten Verhalten der Scheidenden gibt das JA eine Wegleitung ab. Wenn dieser nicht nachgelebt wird, hat dies zunächst für die scheidenden Eltern keine Folgen.
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BEOBACHTER- Titelbild zum Thema |
Die
Mandatsträger/innen des KESB erstellen mit den Eltern einen
Besuchsplan, der in der Regel jedes zweite Wochenende und 2-3
Ferienwochen für den Besuchsberechtigten, meistens den
Kindsvater, vorsieht.
In weiteren Meinungsverschiedenheiten, bei Streit und Auseinandersetzungen der Eltern werden vielfach die Kinder als Waffe benutzt. Der erziehungsberechtigte Elternteil, meistens die Mutter, verhindert den Kontakt der Kinder mit dem besuchsberechtigten Vater. Vermutlich werden sie von pfiffigen (Scheidungs-)Anwälten wie etwa dem Murtener Theodul Studer dazu angemacht. Und damit sind die Sachbearbeiter/innen des Jugendamtes in der Regel überfordert.
In weiteren Meinungsverschiedenheiten, bei Streit und Auseinandersetzungen der Eltern werden vielfach die Kinder als Waffe benutzt. Der erziehungsberechtigte Elternteil, meistens die Mutter, verhindert den Kontakt der Kinder mit dem besuchsberechtigten Vater. Vermutlich werden sie von pfiffigen (Scheidungs-)Anwälten wie etwa dem Murtener Theodul Studer dazu angemacht. Und damit sind die Sachbearbeiter/innen des Jugendamtes in der Regel überfordert.
Wenn
nun ein um das Besuchswochenende geprellter Vater auf dem Recht
seiner Sprösslinge, mit ihm Kontakt aufrecht zu erhalten, besteht,
wird ihm das Besuchsrecht kurzerhand sistiert und umgehend vom
Friedensgericht in der Form einer einstweiligen Verfügung bestätigt.
So unterstützen und fördern Jugendamt und Friedensgerichte
—professionell natürlich — im Kanton Freiburg die Entfremdung
der Kinder von ihrem (getrennt lebenden oder geschiedenen)
Vater.
Wenn das Kantonsgericht später die Massnahme auch aufhebt und das Besuchsrecht wieder herstellt, sind unverhältnismässig schwere Schäden angerichtet worden. Nicht nur, dass die Kinder des Kontaktes zum Vater beraubt wurden. Die ohnehin durch die Lebensumstände verunsicherten Väter werden mit derartigen Massnahmen weiter geschwächt. Kein Wunder, dass viele von Ihnen psychologische oder gar psychiatrische Hilfe beanspruchen müssen.
Die Verursacher/innen am Jugendamt ficht das nicht an: ich habe jedenfalls noch nicht vernommen, dass sie sich für einen solch kräfteraubenden Fehlentscheid entschuldigt hätten.
Wenn das Kantonsgericht später die Massnahme auch aufhebt und das Besuchsrecht wieder herstellt, sind unverhältnismässig schwere Schäden angerichtet worden. Nicht nur, dass die Kinder des Kontaktes zum Vater beraubt wurden. Die ohnehin durch die Lebensumstände verunsicherten Väter werden mit derartigen Massnahmen weiter geschwächt. Kein Wunder, dass viele von Ihnen psychologische oder gar psychiatrische Hilfe beanspruchen müssen.
Die Verursacher/innen am Jugendamt ficht das nicht an: ich habe jedenfalls noch nicht vernommen, dass sie sich für einen solch kräfteraubenden Fehlentscheid entschuldigt hätten.
Fehlentscheide
sind auch im Zusammenhang mit den Gefährdungsmeldungen courant
normal: Sie werden nämlich nicht behandelt! Gleichgültig ob sie
schulische oder medizinische Entwicklungsdefizite eines Kindes
betreffen, und gleichgültig, wer die Meldung macht, ob die
Frühberatung, die Lehrerschaft oder besorgte Nacbbarn, an der
Perolles 24 und an den Friedensgerichten unternimmt man (wenn
möglich) nichts. Und wenn dann ein "Melder" moniert, wird
ihm beschieden, dass darüber keine Auskunft erteilt werde und der
Melder keinen Anspruch auf Information habe.
Diese
wenigen Beispiele zeigen, dass in den KESB Chaos herrscht, in dem
sich ein Eigenleben breit macht, dass nicht zur Verantwortung gezogen
wird. Und dieses Verhalten, das ich als bedenklich und
arrogant einstufe, wird sich nicht ändern, solange es möglich ist,
dass die Tätigkeiten des KESB nicht zur Transparenz verpfllichtet
werden.
Die Schande der damaligen Verding- und Heimkinder, mitverursacht von den damaligen Vormundschaftsbehörden, wird sich also mit den heutigen Scheidungskindern und den KESB wiederholen.
Die Schande der damaligen Verding- und Heimkinder, mitverursacht von den damaligen Vormundschaftsbehörden, wird sich also mit den heutigen Scheidungskindern und den KESB wiederholen.
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