Seiten

Donnerstag, 29. August 2013

Offener Brief an Chefredaktor Christoph Nussbaumer, Freiburger Nachrichten.

Nehmen die FN den Kinderschutz ernst?
Sehr geehrter Herr Nussbaumer.
Ihren Leitartikel vom 16. April 2013 schliessen Sie mit folgenden Sätzen ab:

Die Freiburger Nachrichten werden auch weiterhin über diese Thematik berichten. Wir werden dies künftig aber sorgfältiger tun und dabei auch die wichtige Einordnung der Ereignisse in ihren historischen Kontext nicht vernachlässigen. Immer aber mit dem Ziel vor Augen, mit der Berichterstattung das kollektive Bewusstsein
in der Gesellschaft für die Vorkommnisse in der jüngeren Vergangenheit zu schärfen. Damit sich solches in nächster Zukunft nicht mehr ereignet
.


Kaum einen Monat später, am 14. Mai, wendet sich Benjamin Uehlinger, Lugnorre, mit
einer haarsträubenden Geschichte, die am Jugendamt ihren Anfang nimmt und der das
Friedensgericht SEE den Gipfel aufsetzt, an die FN. Sie haben offenbar die hehre Absicht
vom Vormonat bereits vergessen. Sie wimmeln den Hilfe- und Öffentlichkeit suchenden
mit einer E-Mail (15.5.), die mir erst kürzlich vorgelegt wurde, mit zynischen Ausflüchten
ab.
Ähnliche Erfahrung wurden auch mit Ihren Mitarbeiter/Innen Etelka Müller und Lukas
Schwab gemacht: Leserbriefe, also Einschätzungen zum Thema Kinderschutz,
Besuchsrecht usw., die auf eine “mögliche Dysfunktion” (wie Sie sich ausdrücken)
hinweisen, werden nicht veröffentlicht. Es sollten offensichtlich keine Schatten auf die
Behörden (übrigens seit 1.1.13 nicht mehr Vormundschaft, sondern Kinder- und
Erwachsenen-Schutzbehörde genannt) fallen. Der Filz soll ja nicht entlarvt werden.
Ihr Hinweis auf knappe personelle Resourcen und nicht vorhandene Grundlagen, sind
meines Erachtens dürftig, und als früherer Journalist/Redaktor am [katholischen] Basler
Volksblatt weiss ich, wovon ich schreibe. (Wir [katholisch, CVP] waren allerdings in der
Diaspora und in der Minderheit; wir mussten im Gegensatz zu Ihnen keine Rücksicht auf
den dominierenden Filz in einem Politghetto nehmen.)

In der Ausgabe vom 14.02. bietet Frau Müller und dem Titel Wenn sich Eltern um die
Kinder streiten dem Murtener Richter Markus Ducret eine Plattform an, sein
Aufgabenheft darzulegen. Ducret nutzt die Gelegenheit für eine sympathische
Selbstdarstellung, die weit von der Lebenswirklichkeit (etwa 50 Prozent Scheidungen im
Kanton FR mit etwa 600 betroffenen Kindern) entfernt ist. Dabei will Ducret festgestellt
haben, dass Väter meist erst dann Verantwortung übernehmen und sich um die Kinder
kümmern wollten, wenn sich eine Trennung abzeichne — eine recht dreiste Behauptung!
Ducret kann auch die Gelegeheit nutzen, seine skeptische Meinung zum gemeinsamen
Sorgerecht darzutun. Die Autorin verpasst nach zu haken!

Selbverständlich wird auch mein Leserbrief vom 17.02., eine Reaktion darauf, mit dem
Titel Kinder werden als Waffe missbraucht nicht veröffentlicht bzw. unterschlagen.
Dadurch wird der Öffentlichkeit vorenthalten, dass die Eheschutz- bzw.
Scheidungsverfahren in den Freiburger Bezirken als Routine abgehandelt werden, welche
in 0815-Entscheide münden. Die oftmals schnoddrig hingeworfenen Besuchs- Kontakt- und
Ferienregelungen sollten dann von den meistens überforderten Sozialarbeiter/innen am
Jugendamt überwacht, begleitet und umgesetzt werden.
Auch wenn sich diese Fachperson für Kinderschutz nennen, ist ihre Arbeitshaltung
mehr als merkwürdig (=würdig es sich zu merken). Auszugehen ist von Mitarbeitenden,
die in der Regel kein volles Pensum absolvieren. Dies hat gravierende Absenzen zur Folge,
die dann stattfinden, wenn die Mitarbeitenden als Respektpersonen benötigt würden — bei
der Uebergabe der Kinder von der Obhutsberechtigten an den Besuchsberechtigten am
Freitagabend. Dies hat zur Folge, dass Kinder dem Vater vorenthalten, die gerichtlich
vereinbarten Kontakte vereitelt werden. Im übrigen gehört es zur Norm am Jugendamt,
dass

• bei Abwesenheit keine Stellvertretung organisiert bzw. bestimmt wird
• Anwesende sich am Telefon verleugnen lassen
• zugestandene telefonisch Rückrufe nicht ausgeführt werden usw.

Die überforderten Mandatsträger/innen sind auch fachlich nicht à jour und erweisen sich
als weiterbildungsresistent.

Solcherlei Umstände werden von den Anwälten genutzt; sie ermuntern offenbar ihre
Klientinnen, welche sie vielfach in unentgeltlicher Rechtspflege begleiten, die richterlichen
Verfügungen nicht zu befolgen. (Ein besonders krasses Beispiel ist der Murtener Anwalt
und frühere CVP-Kantonsrat Theodul Studer, der seine Klientenwerbung als Vertrauensanwalt
von Frauenhäusern betreibt.) Dies wiederum mündet in Beschwerden, in deren
Rahmen die Anwälte wiederum ihre Dienste an die Frau bringen können. Hin und wieder
endet es auch tragisch wie bei der "Entführung in Murten" (FN, 15.1.13), wenn ein
Besuchsberechtigter Geduld und Nerven verliert und Selbstjustiz versucht.
Wenn dann ein "geprellter Vater" den Rechtsweg beschreitet und bei der Aufsicht
ausübenden Behörde, im Kanton FR die Friedensgerichte, die Umsetzung des
Besuchsrechts für seine Kinder einfordert, wird in der Regel sein Kontaktrecht zu den
Kindern (übrigens ein international anerkanntes Grundrecht!) unter dem Vorwand des
Kindeswohls suspendiert.
Also muss erneut der Rechtsweg beschritten und (neu) der Kindes- und Erwachsenenschutzhof des Kantonsgerichts bemüht werden.
Das kommt bei den betroffenen Behörden (Jugendamt und Friedensgericht) nicht gut an
und sie nutzen "die Anhörung" zur Diffamierung des Beschwerdeführers. In einer Stellungnahme hat beispielsweise eine Friedensrichterin (mit angeblich juristischer Ausbildung) geschrieben:

Schlussendlich bleibt die Frage, wie das Vorgehen und das Verhalten von [Name
des Beschwerdeführers] bzw. dessen wiederholte Beschwerden und
verschiedene Anzeigen gegen Behördenentscheide, Behördenmitglieder,
Behörden und die Kindsmutter zu qualifizieren sind
.

Sie will damit davon ablenken, dass ihre eigenen, oft nicht nachvollziehbaren
Entscheide (und andere formaljuristische Fehler) zur Beschwerde geführt haben.
Obwohl sich der Staat Freiburg grundsätzlich Öffentliche Transparanz zulässt,
fürchten seine Behörden z.B. Friedensgericht und Jugendamt die Öffentlichkeit wie
der Teufel das Weihwasser. Und weil Ihre Zeitung Öffentliche Transparenz recht
konservativ und eigenwillig interpretiert, versuchen Opfer oft einen Ausweg in
elektronischen Medien, was ihnen aber sehr verübelt wird wie eine Äusserung in
einer Stellungnahme des Jugendamtes zu einer Beschwerde zeigt. Die Fachperson
für Kinderschutz, Marianne Portmann schreibt:

Weiter informieren wir, dass ... [Name des Beschwerdeführers] uns seit
geraumer Zeit unterstellt, in der Situation nicht oder zu wenig tätig zu sein. Diese
Aussage bestreiten wir vehement. NN hat diese Vorwürfe auch schon Staatsrätin
Anne-Claude Demierre mitgeteilt....
Wir machen Ihnen bekannt, dass NN am 12. April auf der Homepage der IGM
(=Interessengemeinschaft Männer) ein Schreiben publizierte. In dem er die
Beiständin als hinterhältiges Mobbingsystem bezeichnet
.

Diese Behörden sind fachlich überfordert; auch das Friedensgericht, das
beispielsweise Verfügungen ohne Rechtsmittelbelehrungen erlässt oder vergisst, zu
Anhörungen ordentlich (also mit Gerichtsurkunde oder mindestens
EINGESCHRIEBEN) vorzuladen.
Auch die nächste Instanz, früher Vormundschaftskammer, heute Kinder- und
Erwachsenenschutzhof, meidet Öffentliche Transparenz. Dabei wird auch nicht vor
üblen Tricksereien zurückgeschreckt. Das musste auch Ihr Kollege Schwab am 7.
November 2012 erfahren, als er trotz Akkreditierung nicht zu einer Verhandlung in
Murten zugelassen wurde.

Im Zusammenhang mit einer unverhältnismässigen Suspendierung des Kontaktrechts
durch das Friedensgericht (also eine Verwaltungssache) hatte Ducret Zuflucht
zum Persönlichkeitsschutz der betroffenen Kinder und deren Mutter genommen.

Es ist deshalb nicht nachzuvollzienbar, dass mit der Einführung des Kinder- und
Erwachsenenschutzgesetzes alles zum Besten stehe, wie dies Staatsratspräsident
Jutzet in den FN vom 14. Januar darlegte. Er streute der Bevölkerung Sand in die
Augen, indem er behauptet mit der Umbenennung (vormals Vormundschaft) sei
Professionallität (und damit qualitative Verbesserungen) gewährleistet. Tatsächlich
wird das neue Gesetz mit dem bisherigen unprofessionellen Personal umgesetzt, es
ist im Kanton Freiburg also gescheitert und die FN haben es nicht gemerkt,
geschweige denn angeprangert.

Die Situation von öffentlich begleiteter Kinder hat sich "seit Courtepin" nicht
verändert, weil die Mentalität und das Machtgehabe der Begleiter noch genau das
gleiche wie damals ist.
Es gibt also (siehe oben) für die Freiburger Nachrichten noch viel zu tun, wenn sich
solche Vorkommnisse nicht wiederholen und Ihre Leitartikel nicht leere Worte
bleiben.