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Montag, 19. Januar 2015

Roland Stark vergisst, dass ohnmächtige Wut sich entlädt.

Der frühere Schulmeister und Basler Grossrat Roland Stark betätigt sich in seinem Unruhestand als wortgewaltiger Kolumnist in der Basler Zeitung. Und als solcher bedient er auch hin und wieder "seine Klientel". Dazu zähle ich auch die sogenannte Sozialindustrie. Die geriet nicht nur im Zusammenhang mit den Aufdeckungen aus der Verdingkinderzeit oder im Zusammenhang mit den Enthüllungen in der Causa "Carlos" , sondern  anfangs Jahr mit den Meldungen in Sachen Kindermord in Flaach/ZH in die Schlagzeilen.

Und was in die Schlagzeilen gerät auch ins Visier der Wutbürger, die sich dann der Kommentar-Funktionen in der Presse und vor allem in Sozialmedien bedienen. Stark stellt fest: "Bei uns entlädt sich der Mob ähnliche Shitstorm zurzeit gegen die Kindes- und Erwachsenenschutz­behörde (Kesb). Anlass war zuletzt das Drama von Flaach, bei dem eine Mutter das Leben ihrer beiden Kinder ausgelöscht hatte."
Und weiter schwadroniert der SP-Mann: "Wer ein derart tragisches Familiendrama politisch und medial ausschlachtet, beweist vor allem ein eklatantes Defizit an Anstand und Würde. Weder über die Vorgeschichte noch über die Motive sind bisher nachprüfbare Informationen bekannt geworden. Trotzdem werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde in der Öffentlichkeit pauschal durch den Dreck gezogen und ihre äusserst schwierige Arbeit auf inakzeptable Art und Weise diskreditiert."
Was Anstand und Würde angeht erweist sich Stark als Meister des Wegschauens. Der Mob entlädt sich nicht auf die Behörde, welche Fehlentscheide trifft. Diese sind meist "beschwerdefährig" und können langfristig angefochten werden.
Der Mob entlädt sich, weil die Mitarbeitenden dieser Behörden oft keinen Anstand haben und die Benutzer/innen (zynischerweise als Kunden bezeichnet) dieser "professionellen" Fachstellen ohne Respekt und würdelos abfertigen.
Wer ein Anliegen zu einem Mandat — meistens handelt es sich um zugewiesene Beistandschaften — vorbringt, wird angelogen, hinsichtlich Interventionen vertröstet, Termine werden nicht eingehalten. Wichtige Angelegenheiten werden auf die lange Bank geschoben, und wenn Beistand (Hilfe) nötig wäre, sind die Beistände im Feierabend, in den Ferien, oder in der Weiterbildung. Wenn sie dennoch anwesend wären, lassen sich verleugnen, und versprochene Telefon-Rückrufe werden nicht getätigt. Die Mitarbeitenden dieser Fachstellen wahren angeblich Distanz zu ihren Fällen, in Wirklichkeit fehlt ihnen das Engagement.
Das ist der Grund für die teils tatsächlich bitterbösen Kommentar. Aber, und das scheint Roland Stark ausser Acht zu lassen, in ihrer Ohnmacht verspüren die Betroffenen, denen nicht beigestanden wird, nur noch Wut, die sich dann eben in den Sozialmedien entladt.

Dienstag, 6. Januar 2015

Widerspruch zum Einspruch

Nach der Manier beleidigter Leberwürste, zieht Willy Gysin, Allschwil,  zunächst mal gegen den Autor Christian Keller vom Leder. Keine seriöse Ausbildung und -Praxis, keine gründliche Recherche. Missbrauch der Geschichte für die Diskreditierung von Instutionen (z.B KESB) und Berufsständen in Kinderschutz und Solzialarbeit.
Was ist geschehen?
In der BaZvom 2. Januar hat zeichnet Keller ein Bild des Baselbieter „letzten Armeninspektors“ und nimmt dessen hervorragende Eigenschaften gewissermassen zum Neujahrswunsch an die Kinderschutz-Institutionen. Und das stösst Gysin (unter Lüthy früher mal Abteilungsleiter) sauer auf. Dazu wird dem Autor Keller ideologische Verblendung unterstellt, ohne auch nur eine der dargestellten „essentiellen Eigenschaften“ zu widerlegen.

Lüthy's Beurteilungen waren nicht aus der Ferne. Er pflegte den Kontakt zu den Betroffenen, nahm sie ernst. Er suchte für seine „Mündel“ pragmatische, realitätsbezogene Lösungen. Und das waren keine aufsehenerregenden Settings wie Kickboxen oder Matrosenalltag auf Segelbooten, Ein wichtiges Anliegen war ihm, dass möglichst jede/r nach optimaler Schulbildung eine Lehre machen und abschliessen konnte. Er hütete sich vor Vorurteilen, anerkannte das Los der Benachteiligten, die teils „einen schweren Rucksack“ zu schleppen hatten.
Er fasste seine Aufgabe als 24-Stunden-Job auf, war über Mittag und abends bis spät in Nacht erreichbar.
Dass sich die heutigen Arbeitnehmer/innen der Sozialindustrie ein Beispiel an Kurt Lüthy nehmen könnten/sollten, wird wohl kaum bestritten.