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Montag, 10. September 2012

Kindesrecht-Missbrauch à la fribourgoise

In den Landbezirken ist weder das Recht für von Scheidung betroffenen Kindern noch für ihre Väter angekommen. Ab Januar tritt das aktuelle Kindes-/Elternrecht in Kraft. Im Kanton Freiburg foutieren sich die Verantwortlichen darum. Denn eigentlich ist niemand verantwortlich, denn das Kinder- und Besuchsrecht wird wie der Schwarze Peter zwischen den Direktionen für Gesundheit und Soziales, der Justiz und der Bildung/Erziehung hin und her geschoben.
Mit fiesen Tricks bedient ein alternder Murtener Scheidungsanwalt seine Klientel. Seine bewährte und wirksame Strategie besteht in der Vereitelung des Besuchsrechts. Das Besuchsrecht für geschiedene Väter und ihre Kinder ist zwar sakrosankt, gilt als Grundrecht und wird auch vom Bundesgericht in Urteilen bestätigt. Das kümmert allerdings im Kanton Freiburg niemanden, obschon eine grossmaulige Homepage den Kinderschutz angeblich hochhält.

Wer vom Jugendamt in diesbezüglichen Meinungsverschiedenheiten eine korrekte Beurteilung oder gar Recht erwartet, wird enttäuscht, besagter Rechtsanwalt hat nämlich die Mitarbeiterinnen dieser Amtsstelle fest im Griff. Möglicherweise weil er früher als Politiker auch der Justiz-Kommission angehörte und in dieser Eigenschaft auf ihre Qualifikationen und Besoldungseinstufungen Einfluss nehmen konnte (und vielleicht immer noch nimmt). Sie werden also nichts gegen seinen Willen entscheiden.
Mit der zunehmenden Scheidungsrate werden mehr und mehr auch Einwohner des Kantons Freiburg, und ihre betroffenen Kinder vom Jugendamt "begleitet". In den jeweiligen (Scheidungs-)Urteilen wird Kindern und Eltern eine Beistandschaft zugewiesen, deren Hauptaufgabe in der Durchsetzung des Besuchsrechts bestünde.
Will nun eine geschiedene Frau mehr aus ihrem "Ex" herausholen oder hat sie noch eine Rechnung offen, lässt sie ganz einfach den Besuchstag oder die Ferien platzen. Sucht nun der geprellte Vater Recht beim Jugendamt, wird ihm mit sofortiger Wirkung das Besuchs- und Ferienrecht für längere Zeit suspendiert. Dies erfordert freilich einen bestätigenden Entscheid des Friedensgerichts. Dabei handelt es sich bekanntlich um ein Laiengericht, das den Fehlentscheid aus Kompetenzmangel nicht bemerkt und eben bestätigt.

Nun wird der gewiefte Scheidungsanwalt aktiv und verlangt bei der Gerichtsinstanz, welche die Scheidung vollzogen hatte, eine Heraufsetzung des Alimentenbetrags mit der Begründung, der Kindsvater, der in der Regel aufs Existenzminimum gesetzt ist, übe das Besuchsrecht freiwillig nicht aus, es könne ihm daher höhere (Frauen)Alimenten zugemutet werden. Selbstverständlich wird dem Rechtsanwalt von keiner Seite widersprochen, weil anscheinend die entsprechenden Mitarbeiter/innen des Jugendamts und des Friedengerichts entweder nicht über die erforderlichen juristische Kompetenzen verfügen oder auf irgend eine Weise davon Verteile ergattern können.


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