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Mittwoch, 19. August 2015

C'est le ton qui fait la musique,

Verschiedene Ereignisse in letzter Zeit – ein Vater bringt Frau und seine zwei Töchter in die Philippinen, die Mutter von Flaach erhängt sich in Untersuchungshaft, ein St.Galler bringt Frau und Kinder um – haben wieder vermehrt die Aufmerksamkeit auf die KESB (Kinder- und Erwachsenenschutz-Behörden gelenkt. Und zwar im ganzen Land. Ausgenommen sind die Behörden des Kantons Freiburg.
Sie treten weder in den Zeitungen noch in den Sozialen Medien negativ in Erscheinung. Sie sind allerdings keine Musterschüler und keineswegs besser als ihre Kolleginnen und Kollegen in der Restschweiz. Im Gegenteil. Aber sie sind in der Kantonalen Verwaltung anders organsiert; gewissernassen vor der Öffentlichkeit abgeschirmt.
Ein Grossteil des Pfuschs, der Fehlentscheide und der Fehlurteile besorgt im "Moitié-moitié-Kanton" das Jugendamt dessen Organisation an die Zweisprachigkeit und die verschiedenen Regionen und Bezirke angepasst ist. Das Jugendamt ist der Direktion für Gesundheit und Soziales unterstellt. Die meisten Entscheide, welche diese Behörde trifft, sind allerding rechtlicher Natur, haben teils richterliche Wirkung. Vor allem der Sektor "Direkte Sozialarbeit" fungiert gewissermassen als verlängerter Arm der KESB, seine Interventionen unterliegen keiner Aufsicht, jedenfalls nicht evident. Offiziell werden die Verordnung zum KesG (Gesetz) von den Friedensgerichten wahrgenommen, de facto erarbeiten indes die Sektor-Mitarbeiter/innen  Entscheidungsgrundlagen. Dazu fehlt ihnen allerdings meistens die fachliche  Kompetenz und auch das Einfühlungsvermögen für den zu bearbeitenden Fall. Kritiken werden daher mit dem Hinweis auf die Bedürfnisse des Kindes abgetan: "Wir entscheiden im Interesse des Kindes",behauptete etwa der Sektorleiter Gilbert Bielmann, wohl ohne überhaupt die Kinder-Bedürfnissen zu kennen , wie sie etwa aus der Forschung in die so genannten Basler Kommentare (=Entscheidungshilfe für richterlicher Entscheide) eingeflossen sind. Wer sich mit dem solchen Heinweisen nicht zufrieden gibt, wird belehrt, dass es nicht Aufgabe des Sektors sei, zerstrttenen Eltern die Besuchsrechte und -plichten beizubringen.
Im Tätigkeitsbericht heisst es denn auch.

"Die KESB haben 1795 Mandate erteilt (97%), dabei zu erwähnen sind die 894 Mandate (49,8%) betreffend Überwachung des persönlichen Verkehrs infolge einer Trennung oder Scheidung. Diese Zahl ist beunruhigend, da quasi die Hälfte der Kapazitäten der drei Sektoren bei Interventionen in diesen Situationen des permanenten Konflikts zwischen Eltern, Ex-Partnerinnen und -partnern,  eingesetzt werden müssen. Diese Konflikte ziehen oft eine Instrumentalisierung der Kinder nach sich. Und daraus folgt, dass die Akteurinnen und Akteure der Staatsdienste in diesen Konflikten oft angegriffen werden, während sieeigentlich die Kinder beschützen sollten." 
Wer einen Entscheid anfechten möchte, muss das Kantonsgericht anrufen. Dazu ist die Konsultation eines Anwaltes vielfach von Vorteil.
Dass die Akteurinnen und Akteure der Staatsdienste angegriffen werden, haben die sich selbst zuuschreiben. Ihnen geht nämlich der anständige, respektvolle Umgang mit ihren "Kunden"  vielfach ab. C'est le ton qui fait la musique. Allein schon die Bezeichnung Kunden für die unfreiwilligen Nutzer dieses Staatsdienstes ist zynisch und verachtend.
Dazu kommt eine Arbeitshaltung und eine Aufgaben-Erledigung, die in keinem Privatbetrieb (zB. KMU) durchgehen würde. Am Telefon werden Sachbearbeiter verleugnet. Der Hinweis, dass zurück telefoniert werde, wird nicht eingehalten. Schriftliche Anfragen oder Forderungen werden nicht beantwortet. Und wenn man sich erdreistet, daran zu erinnern, dass die E-Mail von der Vorwoche nicht beantwortet wurde, werten die unprofessionellen Staatsbediensteten dies als Angriff und werden erst recht bockig. —  Mit den Ergebnis, dass sie ihre eigentliche Aufgabe, die Durchsetzung und Gewährleistung der gerichtlich verfügten Besuchsrechte, erst recht nicht erfüllen.


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