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Donnerstag, 20. Dezember 2012

Neues Erwachsenen-und Kindsrecht: mehr als Schaumschlägerei?

Seit bald zwanzig Jahren wird an der Revision des "Vormundschaftsrecht" gewerkelt. Auf Neujahr wird es als neues "Erwachsenen-und KIndesrecht" in Kraft gesetzt. Ziel ist die Professionaliserung der Mandatsträgerinnen. Was immer das auch heissen mag, es wirkt wie Schaumschlägerei. Das Vormundschaftsrecht ist von Alters her von Skandalen wie das Verdingkinderwesen gekennzeichnet. Und die angestrebte so genannte Professionalisierung verspricht kaum Verbesserungen. Auch nicht hinsichtlich der Verbeiständung von Scheidungskindern — wohl das am häufigsten sichtbare Mandat.
Kein Wunder werden die Organisationen von Scheidungsväter zur Zeit aktiv und machen wie etwa in der Basellandschaftlichen Zeitung auf eines ihren Anliegen aufmerksam: Besuchsrechtsabsetzung und Entfremdung der Kinder.
Die skandalösen Geschichten, die Scheidungsväter (und ihre Eltern als Grosseltern) mitunter erfahren sind zahllos. Kaum ein Kanton, notabene auch ein so genannter Rechtsstaat, in dem sie nicht praktiziert würden. Trennungsvereinbarungen und Scheidungsurteile regeln zwar das Besuchsrecht für KInder und Väter eindeutig und stützen sich sogar vollmundig auf eine UN-Menschenrechts-Konvention  oder auf ein Grundrecht in der Schweizer Rechtssprechung ab. Mit der Umsetzung  hapert es allerdings bedenklich!
Schuld daran sind vor allem die Mandatsträger/innen in den Kantonen, darunter auch besonders gravierend im Kanton Freiburg, wo die Besuchsrechtsumsetzung dem Jugendamt zugewiesen wird. Diesen Kantonsangestellten wird ein so grosser Freiraum zugestanden, dass sie gewissermassen versuchen müssen diesen auszuloten. Er  öffnet ihnen Tür und Tor für Willkür jeder Couleur. Geprellt sind in diesen Spiel vorab die Kinder und ihre besuchsberechtigen (und alleinverdienenden) Väter. Weil sie trotz Ungemach als getrennt Lebender  oder Geschiedener auch einem anspruchsvollen Berufsleben nachgehen sollten (sie werden übrigens von den Gerichten meist auf das Existenz-Minimum gesetzt), ist es ihnen nach Feierabend oft  zuviel
auf diesen Ämtern auch noch auf ihr Recht zu pochen. Das wird von den Beiständen gerne genutzt um den Geprellten, der sich erdreistet, sein Besuchsrecht einzufordern, erst recht zu bestrafen und das Besuchsrecht zu suspendieren. Dies wird dann damit begründet, die Kinder aus dem Schussfeld des Partnerkonflikts zu nehmen.
Und mit diesem, am häufigsten vorgebrachten Argument disqualifizieren sie die so genannt professionellen Mandartatsträger/innen selbst: wissenschaftliche Studien belegen seit langem, dass Kinder, denen vorenthalten wird, regelmässig ihren geschiedenen Vater zu sehen, um mit ihm Wochenenden und Ferien verbringen zu können, neigen bald zu Verhaltensstörungen  und  können die schulischen Leistungen nicht mehr erbringen. Das ficht indes die Beistände nicht an; Hauptsache sie können ihre Macht gegenüber den besuchsberechtigen Männern ausüben. 

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