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Samstag, 16. Januar 2016

JA Freiburg: ohne Führung, ohne Kompetenz

Das KESG (Kinder-und Erwachsenenschutz Gesetz) im Kanton Freiburg ist im Grossen und Ganzen identisch mit dem in Verruf geratenen, hundertjährigen Vormundschaftsgesetz. Seine Handhabung und Umsetzung machte beispielsweise Heimkinderskandale wie etwa in St. François, Courtepin möglich. Die Einführung des KESG 2013 hätte solche Vorkommnisse verhindern sollen. Sie haben es nicht! Dafür gibt es verschiedene Gründe.
Einer davon ist die Verschonung des Jugendamts vor Weiterbildung und Reformen, wie die von der Direktion für Gesundheit und Soziales jährlich veröffentlichtenTätigkeitsberichte zeigen. Sie legen weder Rechenschaft über die verhängten Massnahmen ab noch können sie irgendwelche Erfolge ausweisen. Das kommt natürlich nicht von ungefähr.
Das Amt wird vom stadtbekannten sympathischen Freiburger Bonvivant Stéphane Quéru geleitet. Von Leiten kann allerdings keine Rede sein. Das ist seine Sache nicht.
Stèphane Quéru
Verglichen mit einem Fuhrmann, lasst er die Zügel offensichtlich schleifen und ein Peitschenknall ist nie zu vernehmen. Laisser faire, laisser passer, Das gefällt natürlich seinen untergebenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Jede/r macht was er will, keine/tut was er sie soll. Sie nutzen ihren Gestaltungsfreiraum nach Kräften aus. Das betrifft nicht nur ihre so genannt fachlichen Entscheide — fachliche Kompetenz ist oft nicht zu erkennen — und verordnete Interventionen, sondern auch die Arbeitshaltung. Sie ist für die betroffenen Nutzer des Jugendamts entscheidend. Es kann also nicht überraschen, dass im Tätigkeitsbericht festgehalten wird
 „dass die Akteurinnen und Akteure der Staatsdienste in diesen Konflikten oft angegriffen werden, während sie eigentlich die Kinder beschützen sollten“.

Dass geprellte, verärgerte, gebashte, verleumdete, hintergangene „Klilenten“ – meistens handelt es sich um die besuchsberechtigten, getrennt lebenden/geschiedenen Väter ihrer Mündel – sich ärgern ist nicht abwegig. Und dass sie beispielsweise eine Wohnungsinspektion als Schikane empfinden, ist nachvollziehbar. A propos Wohungsinspektion: Wenn diese in einem andern Kanton durchgeführt werden soll, beauftragt man nicht etwa die „einheimischen Amtskollegin“ damit, man fährt selbst meilenweit und stundenlang dorthin. Und zwar nicht mit dem öffentlichen Verkehrsmuttel, sondern mit dem eigenen fahrbaren Untersatz; so kann man auch die Kilometer-Entschädigung geltend machen. Dass die unfreiwilligen Nutzer darüber hinaus noch als Kunden bezeichnet werden, ist in der Wahrnehmung nur zynisch.
Organisationsrechtlich gesehen, kann die KESB â la frybourgoise für eine Fehlkonstruktion gehalten werden. Der Freiraum für die Ausarbeitung der Interventionen kann gewissernassen als rechtsfreien Raum bezeichnet werden, zumindest aber als führungslosen: Das Amt ist administrativ der Direktion für Gesundheit und Soziales unterstellt, manche Interventionen betreffen allerdings die Hoheit von Schule und Bildung, manche wie das als KESB(-Spruchkörper) fungierenden Friedensgericht ist im Moitié-Moitié-Kanton eine Gerichtsbarkeit und untersteht der Judikative. Aber eigentlich verantwortlich für das Jugendamt und seine Arbeitsweise fühlt sich niemand. Darum ist es für die betroffenen Erwachsenen auch schwierig, sich irgendwo Gehör zu verschaffen; von unmündigen Kindern ganz zu schweigen. Wenn sie beispielsweise durch die Suspendierung des Besuchs- und Ferienrechts zum getrennt lebenden oder geschiedenen Elternteil um den Kontakt zu diesem geprellt werden, hilft ihnen niemand. Im Gegenteil. Weil es den Akteurinnen des Staatsdienstes an Fachkompetenz mangelt, in einer sauber geführten Anhörung, eine Instrumentalisierung zu erkennen, werden sie schamlos und ungehindert als Waffe gegen den besuchsberechtigten Elternteil benutzt. Die Akteure des Staatsdienstes, die Angehörigen der KESB und Anwälte ohne Berufsethos sehen tatenlos zu.

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